
Energie-Krise: Informationen für Unternehmen
Die wirtschaftlichen Auswirkungen des Ukraine-Kriegs werden immer gravierender. Gestiegene Energie- und Lebensmittelpreise sowie Sorgen vor einer Gasmangellage und eine weiter steigende Inflation wirken in alle Bereiche unserer Gesellschaft und treffen sowohl die Bevölkerung als auch die Unternehmen.
Als Wirtschaftsförderungsgesellschaft möchten wir betroffene Betriebe aus der Region, die Fragen und Unterstützungsbedarf haben, so gut wie möglich informieren. Auf dieser Seite haben wir Informationen zur aktuellen Lage der Energieversorgung in Deutschland sowie zu Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen zusammengefasst.

Neueste Entwicklungen
01.03.23: Energie- und Strompreisbremsen in Kraft
Ab sofort greifen die Energiepreisbremsen für Strom und Gas. Sie gelten rückwirkend für Januar und Februar und sollen bis Ende April 2024 private Haushalte und kleinere Firmen entlasten. Versorger wie die Stadtwerke Ingolstadt (SWI) müssen den Energiepreisdeckel von März an abrechnen.
Weitere Infos unter: Energiepreisbremsen in Kraft: Das ändert sich für Kunden
22.12.22: Neueste Ausgabe des Berichts zur Lage der Wirtschaft in Ingolstadt erschienen
In dieser Ausgabe des Berichts zur Lage der Wirtschaft in Ingolstadt zeigen ausgewählte Indikatoren die ökonomischen Auswirkungen des Ukraine-Kriegs auf. Wie erwartet manifestieren sich die induzierten Herausforderungen für Industrie und private Haushalte in einem konjunkturellen Beben. Mithilfe der Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung verbessert sich die Stimmung bei den Unternehmen allmählich, Insolvenzwellen und ein weiterer Anstieg der Inflation bleiben voraussichtlich aus.
Hier gelangen Sie zur aktuellen Ausgabe.
14.12.22: Informationen zur Härtefallhilfe Bayern
Nach der Verabschiedung durch den Bayerischen Ministerrat hat Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger die Eckpunkte der Bayerischen Energie-Härtefallhilfe für Unternehmen vorgestellt. Das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie hat die Konzeption der Energie-Härtefallhilfe erarbeitet, jetzt soll es so schnell wie möglich umgesetzt werden. Die Bayerische Energie-Härtefallhilfe unterstützt Unternehmen, die aufgrund der gestiegenen Energiepreise infolge der Ukraine-Krise in eine existenzbedrohende Lage geraten sind.
Aiwanger: „Wir können nicht noch länger auf Maßnahmen des Bundes warten. Seit Monaten kommt von Berlin Verwirrung statt Problemlösung. Unsere Unternehmen brauchen jetzt Klarheit und Unterstützung. Und sie brauchen mehr als nur die Strom- und Gaspreisbremse, so wichtig diese auch ist. Daher helfen wir schon ab Anfang des nächsten Jahres allen kleinen und mittelständischen Unternehmen, die durch die Energiepreiserhöhung in Existenznot geraten, schon ab einer Verdoppelung der Energiekosten und egal ob sie Gas, Strom, Fernwärme oder wie zum Beispiel manche Mittelständler auf dem Land mit Heizöl, Pellets, Hackschnitzel oder Flüssiggas einsetzen.“
Bezuschusst werden betriebliche Energiekosten im Förderzeitraum, soweit die aktuell gezahlten Preise über eine Verdoppelung des Durchschnittspreises 2021 hinausgehen. Förderzeitraum ist grundsätzlich das Jahr 2023, für nicht-leitungsgebundene Energieträger (Heizöl, Pellets, Hackschnitzel oder Flüssiggas) greift die Unterstützung bereits ab Oktober 2022. Es gilt eine Bagatellgrenze (Mindesthilfsbetrag) von 6.000 Euro.
Für die Antragsberechtigung muss ein Unternehmen nachweisen, dass der prognostizierte Vorsteuergewinn im Jahr 2023 durch die Energiekostensteigerung aufgezehrt wird. Außerdem muss eine positive Liquiditätsvorausschau vorgelegt werden. Der Antrag kann direkt oder über einen qualifizierten Dritten, z.B. Steuerberater, gestellt werden.
Über die Gewährung der Hilfen wird eine speziell einberufene Härtefallkommission entscheiden. Die Abwicklung übernimmt wie bei den Überbrückungshilfen und der Corona-Härtefallhilfe die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern. Das Bayerische Wirtschaftsministerium wird eine eigene Antragsplattform verwenden. Aktuell wird auf Hochtouren an der Programmierung gearbeitet, daneben wird die Härtefallkommission bestellt und eine Geschäftsstelle bei der Bewilligungsstelle eingerichtet.
Wenn – insbesondere bei der Programmierung – alles glatt läuft, kann der Programmstart noch im Januar 2023 erfolgen. Der Bayerische Wirtschaftsminister vermittelt Zuversicht: „Wir lassen unsere Unternehmen nicht im Stich. Wer ab Verdoppelung der Energiepreise in Existenznot ist, dem helfen wir aus der Patsche", sagt Hubert Aiwanger.
12.12.22: Kabinett bringt den bayerischen Härtefallfonds auf den Weg
Ab Januar können von Energiekosten bedrohte kleine und mittelständische Firmen in Bayern Hilfe beantragen. Bayerns Härtefallfonds unterscheidet im Unterschied zum Bundes-Schutzschirm nicht zwischen den Energiequellen, greift also auch, wenn Betriebe mit Holzpellets oder Öl produzieren.
Die entsprechende Antragsplattform lässt das Wirtschaftsministerium von einem privaten Dienstleister entwickeln. Ob die Hilfe bewilligt wird, entscheidet laut Aiwanger schließlich ein "Härtefall-Gremium". Unklar ist noch , wann das Geld tatsächlich fließt. Darauf hoffen dürften vor allem Bäckereien, Wäschereien, Metallbauer und andere energieintensive Unternehmen. Wie viele Firmen tatsächlich bedürftig sein werden, ist dem Wirtschaftsministerium zufolge nicht absehbar.
Insgesamt soll der Härtefallfonds des Freistaats zunächst eineinhalb Milliarden Euro enthalten. Eine Aufstockung ist laut Ministerpräsident Söder nicht ausgeschlossen. Helfen will der Freistaat indes nicht nur notleidenden Firmen. Auch Vereine und soziale Einrichtungen wie Kliniken, Kitas und Studentenwerke sollen gegebenenfalls gerettet werden. Und schließlich Bürger, die wegen der Energiepreise in eine existenzbedrohende Lage geraten.
27.11.22: Energieliquiditätskredit der LfA
Am 1. Dezember 2022 startet der auf Initiative des Bayerischen Wirtschaftsministers neu eingeführte Energieliquiditätskredit der LfA Förderbank Bayern. Mit dem neuen Darlehensprodukt wird Unternehmen des bayerischen Mittelstands, die aufgrund der aktuellen Krise vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind, Liquidität zur Verfügung gestellt. Der Energieliquiditätskredit kann von bayerischen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe mit einem Jahresumsatz (Konzernumsatz) bis zu 500 Millionen Euro in Anspruch genommen werden, die durch steigende Energiepreise infolge des Ukraine-Kriegs direkt oder indirekt betroffen sind und deshalb vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind. Der Darlehenshöchstbetrag beträgt 10 Millionen Euro, der Darlehensmindestbetrag liegt bei 10.000 Euro. Die Darlehenslaufzeit kann bis zu 10 Jahre betragen, dabei sind auch Tilgungsfreijahre möglich.
11.11.22: Bundestag beschließt Soforthilfe für Gas- und Fernwärmekunden
Der Bundestag hat die angekündigte Soforthilfe für Gas- und Fernwärmekunden beschlossen. Damit bekommen die rund 20 Millionen Gas- und Fernwärmekunden im Dezember die Abschlagszahlung für einen Monat erlassen. Die einmalige Entlastung soll zur finanziellen Überbrückung dienen, bis – voraussichtlich ab März – die eigentliche Gaspreisbremse greift. Am kommenden Montag muss der Bundesrat final zustimmen. Die einmalige Entlastungszahlung erhalten Haushalte und kleinere Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von bis zu 1,5 Millionen Kilowattstunden. Bestimmte Einrichtungen im Pflege- und Bildungsbereich und in der medizinischen Versorgung erhalten die Soforthilfe ebenfalls und auch dann, wenn ihr Verbrauch höher ist.
06.11.22: Bayerische Staatsregierung beschließt Härtefallfonds über 1,5 Mrd. €
Die bayerische Staatsregierung will die Folgen der Energiekrise im kommenden Jahr mit einem eigenen Härtefallfonds in Höhe von 1,5 Milliarden Euro abmildern. Damit sollen unter anderem existenzgefährdete kleine und mittelständische Unternehmen, aber auch Vereine, Pflege- oder soziale Einrichtungen unterstützt werden. Unterstützt werden sollen aber auch Bürgerinnen und Bürger, die wegen der Energiekrise existenzgefährdet sind. Ziel sei es, Hilfsprogramme des Bundes zu ergänzen und Lücken zu schließen.
Konkret sollen Unternehmen bayerische Hilfen in Anspruch nehmen können, die keine oder zu geringe Bundeshilfen bekommen und sich aufgrund der Energiekrise in einer existenzbedrohenden Lage befinden. Gleiches gilt für Einrichtungen der sozialen Infrastruktur, etwa Kliniken, Kitas, Pflegeeinrichtungen, Privatschulen, Studentenwerke oder den Bereich Kultur und Medien. Und auch Bürgerinnen und Bürger, die trotz Bundeshilfen "besonderen Belastungen ausgesetzt sind", sollen Hilfen beantragen können. Die Details - etwa eine mögliche maximale Höhe pro Einzelfall und die konkreten Bedingungen - blieben aber zunächst offen. Zusätzlich zu dem eigentlichen Energie-Härtefallfonds soll die Förderbank LfA Unternehmen, die in Geldnot geraten, erweiterte Bürgschaften anbieten - in Summe nochmals bis zu 500 Millionen Euro.
Hier finden Sie den entsprechenden Bericht aus der Kabinettssitzung.
03.11.22: Bundeskabinett beschließt Entlastungspakete
Der Bund hat umfangreiche Entlastungspakete und einen wirtschaftlichen Abwehrschirm auf den Weg gebracht. Die Länder haben darüber hinaus eigene Entlastungs- und Unterstützungsmaßnahmen bereitgestellt.
1) Preisbremse für Gas und Strom
Bei der Energiepreisbremse sieht der Beschluss vor, dass der Gaspreis zum 1. März 2023 bei zwölf Cent pro KWh für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs gedeckelt wird, der für Fernwärme bei 9,5 Cent. Der Staat übernimmt vorher im Dezember eine Abschlagszahlung für Gas und Fernwärme. Der Strompreis soll bereits ab Januar für Haushalte und Unternehmen den Preis bei 40 Cent pro KWh gedeckelt werden.
2) Härtefallregelungen für kleine und mittlere Unternehmen
Noch keine Einigung erzielte die Bund-Länder-Runde bei den Härtefallregelungen für kleine und mittlere Unternehmen, die besonders stark unter hohen Energiekosten leiden, etwa Krankenhäuser oder Pflegeeinrichtungen. Dafür ist aber eine gesonderte Vereinbarung vorgesehen. Die Wirtschaftsminister von Bund und Ländern sollen bis zum 1. Dezember einen Vorschlag machen.
Hier können Sie die Ergebnisse der Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 2. November nachlesen.
21.10.22: Bundestag genehmigt Abwehrschirm von 200 Milliarden Euro
Der Bundestag hat zur Finanzierung der geplanten Gas- und Strompreisbremsen erneut eine Ausnahme der Schuldenbremse genehmigt. Damit ermöglichte er dem Bund am Freitag, zusätzliche Kredite in Höhe von 200 Milliarden Euro aufzunehmen. Nachdem in der letzten Woche auch der Bundesrat zugestimmt hat, stehen die finanziellen Mittel nun zur Verfügung, um die Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen und Einrichtungen bei den stark gestiegenen Strom- und Gaskosten umfangreich zu unterstützen.
21.10.22: Neueste Ausgabe des Berichts zur Lage der Wirtschaft in Ingolstadt erschienen
Um die aktuellen Auswirkungen der globalen Krisen auf die heimische Wirtschaft besser beurteilen zu können, stellt die IFG gemeinsam mit der IHK, der HWK und dem Sachgebiet für Statistik und Stadtforschung der Stadt Ingolstadt auch weiterhin relevante und verfügbare regionale und überregionale Daten zusammen.
In den letzten Monaten nahm der ökonomische Einfluss der Pandemie immer mehr ab und die Konjunktur war im Begriff sich zu erholen. Seit dem Beginn des Ukraine-Kriegs bestimmt die resultierende Krise fortan das Momentum der Weltwirtschaft. Der Industriestandort Deutschland hat mit stark gestiegenen Energiepreisen, neuerlichen Störungen der Lieferketten und multilateralen Sanktionen der beteiligten Staaten zu kämpfen. In der aktuellen Ausgabe zeigen sich die letzten Monate auf der einen Seite noch klar durch Corona beeinflusst, auf der anderen Seite werden erste Folgen des Ukraine-Krieges in den Parametern der nationalen, sowie der regionalen Wirtschaft sichtbar.
Zum Bericht gelangen Sie hier.
17.10.22: IHK-Forum der Region Ingolstadt beschäftigt sich mit der regionalen Energieversorgung
Wie können die Energieversorgung der Wirtschaft gesichert und die davongaloppierenden Energiepreise zumindest im Ansatz wieder eingefangen werden – Antworten auf diese für die Unternehmen existenziellen Fragen standen im Mittelpunkt des ersten IHK-Forums nach der Coronapandemie.
„Schneller, agiler, mutiger und effizienter – so müssen wir endlich handeln.“ Mit dieser deutlichen Aufforderung an die Politik gab Peter Kammerer, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der IHK für München und Oberbayern, den Auftakt zum Treffen der regionalen Wirtschaft.
Hier finden Sie die Pressemitteilung zur Veranstaltung.
13.10.2022: Energiekostendämpfungsprogramm vor dem Aus
Das Energiekostendämpfungsprogramm wird nicht fortgeführt. Das bestätigte das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK). Es ist erst Anfang Oktober bis Jahresende verlängert worden. Spätestens dann aber soll Schluss sein. Das Programm soll stattdessen in den geplanten Bremsen für Strom- und Gaspreise aufgehen. Für großindustrielle Verbraucher soll bereits ab 1. Januar eine Gaspreisbremse eingeführt werden. Alle anderen Verbraucher müssen mindestens bis Ende März warten. Dazu zählen dann auch Kleinunternehmen wie Bäckerbetriebe, wenn sie nur über einen einfachen Gasanschluss verfügen. Sie sollen als Überbrückungshilfe nur den Abschlag für den Monat Dezember erstattet bekommen.
11.10.2022: Söder kündigt Verdopplung des Energie-Härtefallfonds an
Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat eine Verdopplung des geplanten bayerischen Energie-Härtefallfonds auf eine Milliarde Euro angekündigt. Mit dem Härtefallfonds will die Staatsregierung die Folgen der Energiekrise abmildern. Zusätzlich soll die Förderbank LfA Unternehmen, die in Geldnot geraten, erweiterte Bürgschaften anbieten - in Summe nochmals bis zu 500 Millionen Euro.
10.10.2022: Gaskommission: Vorschläge zur Gaspreisbremse
Die Gaskommission hat am 10. Oktober ihre Vorschläge für die Gaspreisbremse vorgelegt. Über die Vorschläge entscheidet die Bundesregierung. In zwei Stufen sollen Bürger und Unternehmen bei den Gaspreisen entlastet werden:
Stufe 1: Im Dezember wird eine Abschlagszahlung erstattet
Die Kommission schlägt vor, im Dezember Mieter, Eigentümer und Gewerbe eine Abschlagszahlung bei Gas bzw. Fernwärme zu erstatten. Für private Verbraucher und Gewerbe soll der Staat in diesem Monats die Abschlagszahlung übernehmen. Für Industrie und Kraftwerke soll es diese Unterstützung nicht geben.
Stufe 2: Im Frühjahr 2023 soll die Gaspreisbremse kommen
Verbraucher und kleinere Unternehmen:
- Hier soll die Gaspreisbremse von März 2023 bis Ende April 2024 gelten. Der Preis für private Haushalte und KMU soll auf 12 Cent /Kilowattstunde begrenzt werden. Dies gilt nur für bis zu 80 Prozent des Verbrauchs. Für den darüber hinaus gehenden Verbrauch gilt der Marktpreis.
- Für Fernwärme soll der Preis auf 9,5 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt werden. Auch hier gilt dies für 80 Prozent des Verbrauches.
Industrie
- Für die Industrie soll die Gaspreisbremse bereits von Januar 2023 an gelten. Sie endet - wie bei Privatverbrauchern und Gewerbe - Ende April 2024.
- Dort wird der Preis auf 7 Cent gedeckelt. Da es sich hier um die Beschaffungskosten ohne Netzentgelte usw handele, entspreche dies den 12 Cent, auf die der Preis für Privatverbraucher und Gewerbe begrenzt würden.
- Die Preisbremse soll bei der Industrie für bis zu 70 Prozent des Verbrauches gelten.
06.10.2022: Drittes Entlastungspaket der Bundesregierung
Die Bundesregierung hat ihr drittes Entlastungspaket vorgestellt, mit dem die finanziellen Auswirkungen der stark gestiegenen Energiekosten weiter abgemildert werden sollen. Kleinere Unternehmen sollen mit der Strompreisbremse entlastet werden. Energieintensive Unternehmen werden mit 1,7 Milliarden Euro entlastet.
Hier geht es zur Pressemeldung.
29.09.2022: Bundesregierung einigt sich auf Gaspreisbremse und kippt die Gasumlage
Die Bundesregierung hat sich am 29. September auf einen „Abwehrschirm“ verständigt. Die hohen Energiepreise sollen durch eine Gaspreisbremse begrenzt werden. Der Abwehrschirm soll sowohl Betriebe als auch Privatleute vor einer drohenden Zahlungsunfähigkeit durch die hohen Preise schützen. Auf die bislang geplante Gasumlage will die Regierung verzichten und Unternehmen stattdessen direkt unterstützen.
Weitere Informationen zu den geplanten Maßnahmen finden Sie hier.
29.09.2022: Energieeinsparverordnungen
Das Bundeskabinett hat weitere Energiesparverordnungen verabschiedet. Sie enthalten erste kurz- und mittelfristige Maßnahmen zum Einsparen von Gas und Energie für öffentliche Körperschaften, Unternehmen und Privathaushalte.
Die Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV), z.B. Verordnungen zur Beleuchtung oder Maßnahmen zur Energieeinsparung, wurde am 29.09.2022 geändert.
Fördermöglichkeiten des Bundes
Maßnahmenpaket der Bundesregierung für vom Krieg betroffene Unternehmen
Am 8. April hat die Bundesregierung ein Paket von Maßnahmen für vom Ukraine-Krieg besonders betroffene Unternehmen auf den Weg gebracht, das Liquiditätshilfen, Bürgschaftsprogrammen und Zuschüsse in verschiedenen "Säulen" vorsieht.
Bundesfinanzministerium - Maßnahmenpaket der Bundesregierung für vom Krieg betroffene Unternehmen
Energiekostendämpfungsprogramm für energieintensive Industrien
Das Verfahren für das Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) ermöglicht temporäre Zuschüsse zu gestiegenen Erdgas- und Strompreisen in besonders betroffenen Branchen. Eine Antragstellung ist bis zum 30.09.2022 möglich.
BAFA - Energiekostendämpfungsprogramm
KfW-Kreditprogramm UBR (Ukraine, Belarus, Russland)
Sonderprogramm für Unternehmen, die vom Angriff Russlands auf die Ukraine oder den Sanktionen gegenüber Russland und Belarus betroffen sind.
KfW-Sonderprogramm UBR 2022 | KfW
Bund-Länder-Bürgschaftsprogramme für vom Krieg betroffene Unternehmen
Bundesfinanzministerium - Bundesregierung beschließt Schutzschild für vom Krieg betroffene Unternehmen
Regionale Unterstützungsmaßnahmen
Auch die Unternehmen in der Region sind von den stark gestiegenen Energiekosten und Lieferengpässen enorm betroffen. Daher versucht die Stadt Ingolstadt mit unterschiedlichen Maßnahmen auf die aktuelle Situation zu reagieren und Unterstützung zu leisten.
Die Stadtwerke Ingolstadt haben etwa einen Sozialfonds eingerichtet, mit dem diejenigen Bürgerinnen und Bürger finanziell unterstützt werden, die ihre Gasrechnung nicht bezahlen können.
Auch wird der Wegfall der Gasumlage und die Mehrwertsteuersenkung auf Gas von 19 auf sieben Prozent durch die SWI vollständig an die Kunden weitergegeben.
Zusätzlich setzt sich die Stadt bei der Bundespolitik für erweiterte Maßnahmen, vor allem zur Unterstützung von KMU ein.
Der Stab für außergewöhnliche Ereignisse beschäftigt sich im Austausch mit Energieversorgern, städtischen Referaten und Ämtern sowie Unternehmen mit der Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit, es werden beispielsweise Notfallpläne und Prozessabläufe erarbeitet sowie entsprechende Strukturen geschaffen (Treibstoffreserven etc.)
Ebenfalls umgesetzt werden viele Maßnahmen zur Energieeinsparung im Einflussbereich der städtischen Gebäude (Temperatursenkungen, Umrüstung Straßenbeleuchtung usw.).

Industrie- und Handelskammer (IHK) für München und Oberbayern
Die IHK für München und Oberbayern informiert betroffene Unternehmen auf einer Sonderseite über die Energie-Krise. Dort finden Sie eine detaillierte Übersicht über die aktuellen Unterstützungsmaßnahmen und Beschlüsse. Außerdem gibt die IHK nützliche Tipps und Hinweise z.B. zur Energieeinsparung.
Hier geht es zu den Informationen der IHK München und Oberbayern.

Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Das Bayerische StMWi bietet breitgefächerte Informationen zur Ukraine-Krise und den damit verbundenen Problemen im Bereich der Energieversorgung an. Von aktuellen Unterstützungsangeboten für bayerische Unternehmen, Informationen zu Einschränkungen bei Produktion, Lieferketten und Personalfragen, Herausforderungen der stabilen Energieversorgung, bis hin zu Sicherheit, sind auf dieser Seite alle wichtigen Hinweise übersichtlich aufgeführt.
Weitere nützliche Links und Informationen
Untenstehend finden Sie eine Sammlung weiterer nützlicher Informationsangebote und Links zu Förderprogrammen:
Förderfibel Umweltschutz und Energie (bayern.de)
Technologie- und Innovationsmanagement Übersicht (bayern-innovativ.de)
Förderung | Energie-Atlas Bayern
BAFA - Energie - Förderwegweiser Energieeffizienz
BMWK - Energieeffizienz-Förderprogramme (energiewechsel.de)
Förderangebote für Energieeffizienz und Umweltschutz | KfW
LfA Förderbank Bayern - Energie und Umwelt
Ratgeber des österreichischen Handelsverbands für einen "Blackout"
Notfallplan Gas
Der Notfallplan Gas bietet in den drei Krisenstufen einen Maßnahmenpool unterschiedlicher Eingriffstiefe zur Sicherung der Gasversorgung in Deutschland:
1. Frühwarnstufe:
In der ersten Stufe tritt ein Krisenteam beim Bundeswirtschaftsministerium zusammen, das aus Behörden und den Energieversorgern besteht. Die Gasversorger und die Betreiber der Gasleitungen werden etwa verpflichtet, regelmäßig die Lage für die Bundesregierung einzuschätzen. Noch greift der Staat aber nicht ein. Vielmehr ergreifen Gashändler und -lieferanten, Fernleitungs- und Verteilnetzbetreiber marktbasierte Maßnahmen, um die Gasversorgung aufrechtzuerhalten. Dazu gehören beispielsweise die Nutzung von Flexibilitäten auf der Beschaffungsseite, der Rückgriff auf Gasspeicher, die Optimierung von Lastflüssen oder die Anforderung externer Regelenergie, also Energie, um Schwankungen der Lastflüsse auszugleichen.
2. Alarmstufe:
Auch in der sogenannten Alarmstufe kümmern sich die Marktakteure primär in Eigenregie um eine Entspannung der Lage. Auch hier können die in Stufe 1 genannten Maßnahmen von den Marktakteuren ergriffen werden. Dazu gehören wiederum beispielsweise die Nutzung von Flexibilitäten auf der Beschaffungsseite, der Rückgriff auf Gasspeicher, die Optimierung von Lastflüssen oder die Anforderung externer Regelenergie. Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, kann die Bundesregierung allerdings auch zusätzlich unterstützend tätig werden, etwa indem sie Unternehmen der Gasversorgungskette hilft, bei starken Preisanstiegen zahlungsfähig zu bleiben oder indem sie Maßnahmen, die im Energiesicherungsgesetz festgelegt sind, ergreift (siehe dazu unten).
3. Notfallstufe:
Wenn die Maßnahmen der Frühwarn- oder der Alarmstufe nicht ausreichen oder eine dauerhafte Verschlechterung der Versorgungssituation eintritt, kann die Bundesregierung per Verordnung die Notfallstufe ausrufen. In diesem Fall liegt eine "außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas, eine erhebliche Störung der Gasversorgung oder eine andere erhebliche Verschlechterung der Versorgungslage", vor. Mit diesem Schritt kann die Bundesregierung im Rahmen des Energiesicherungsgesetz schnell umfangreiche Verordnungen zum Einsatz, zur Verteilung, zum Transport und zur Einsparung von Energie erlassen. Zudem kann die Bundesnetzagentur zum "Bundeslastverteiler" eingesetzt werden, wenn die Gasmärkte 2 nicht mehr funktionieren. Der Bundesnetzagentur obliegt dann in enger Abstimmung mit den Netzbetreibern die Verteilung von Gas. Dabei sind bestimmte Verbrauchergruppen gesetzlich besonders geschützt, d.h. diese sind möglichst bis zuletzt mit Gas zu versorgen. Zu diesen geschützten Verbrauchern gehören Haushalte, soziale Einrichtungen wie etwa Krankenhäuser, und Gaskraftwerke, die zugleich auch der Wärmeversorgung von Haushalten dienen.
Nähere Informationen zum Gas-Notfallplan finden Sie hier.
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