Betriebliche Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten

Forschungszulagengesetz: Steuerliche F&E-Förderung

Zum 1. Januar 2020 hat die Bundesregierung das neue „Gesetz zur Förderung von Forschung und Entwicklung“ verabschiedet, das die Einführung einer steuerlichen Zulage für F&E-Tätigkeiten für Unternehmen – unabhängig von deren Größe oder der jeweiligen Gewinnsituation – vorsieht. Förderfähig sind dabei insbesondere die Löhne und Gehälter der in den Forschungs- und Entwicklungsvorhaben eingesetzten Mitarbeiter. Neben eigenen F&E-Aktivitäten schließt die Neuregelung auch die Vergabe von Aufträgen im Rahmen einer Auftragsforschung mit ein. Auf diese Weise profitieren vor allem kleinere Unternehmen, die mangels eigener Kapazitäten oft auf die Auftragsforschung angewiesen sind, von der Zulage.

Ziel ist es, deutsche Unternehmen zu animieren, stärker in Forschung und Entwicklung zu investieren, um langfristig erfolgreich im internationalen Wettbewerb bestehen zu können.

Aktuelle Entwicklungen:

  • Das Forschungszulagengesetz ist zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten.
  • Vor dem Hintergrund der Corona-Krise wurde die Bemessungsgrundlage zum 1. Juli 2020 befristet bis 30. Juni 2026 von zwei auf vier Millionen Euro verdoppelt, um die Anreizwirkung für Forschungsinvestitionen zu erhöhen.
  • Forschende Unternehmen können seit September 2020 ihre Forschungsvorhaben zertifizieren lassen. Bevor die steuerliche Forschungszulage beim Finanzamt beantragt werden kann, prüft eine fachkundige Stelle, ob das Vorhaben dem Forschungs- und Entwicklungsbegriff des Gesetzes entspricht. Hierüber stellt die "Bescheinigungsstelle Forschungszulage" (BSFZ) einen Bescheid aus, an den das Finanzamt gebunden ist. Unter www.bescheinigung-forschungszulage.de können ab sofort Anträge auf Bescheinigung gestellt werden. Das Portal enthält die nötigen Informationen zu Antragstellung und Förderung sowie Praxisbeispiele.
Hier gelangen Sie zur YouTube-Playlist mit allen Videos.

Videoreihe zur Förderung von F&E-Aktivitäten

Gemeinsam mit der IHK für München und Oberbayern, der Handwerkskammer für München und Oberbayern, der Technischen Hochschule Ingolstadt und der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt veranstaltete die IFG Ingolstadt am 22. September 2020 einen Informationsabend rund um das Thema betriebliche F&E-Aktivitäten.

Aufgrund der aktuellen Sondersituation wurde die Veranstaltung aufgezeichnet und in vier Videos aufgeteilt:

  • In Teil 1 tauschen sich Prof. Dr. Georg Rosenfeld, Vorstand der IFG Ingolstadt und Wirtschaftsreferent der Stadt Ingolstadt, und Dr. Ute Berger, Referatsleiterin Industrie und Innovation bei der IHK für München und Oberbayern über die Entstehungsgeschichte und Hintergrund des Forschungszulagengesetzes aus.
  • In Teil 2 erläutert Prof. Dr. Reinald Koch, Inhaber des Lehrstuhls "ABWL und Betriebswirtschaftliche Steuerlehre" an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt, wie sich das Forschungszulagengesetz anwenden lässt.
  • In Teil 3 erläutern Prof. Dr. Jens Hogreve, Vizepräsident für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt, und Prof. Dr. Thomas Suchandt, Vizepräsident für Forschung und Transfer der Technischen Hochschule Ingolstadt, wie genau die Zusammenarbeit mit Hochschulen aussehen kann.
  • In Teil 4 berichten die Geschäftsführer der WMH Herion Antriebstechnik GmbH, Ludwig und Katharina Linner, von ihren Erfahrungen aus der Zusammenarbeit mit der Technischen Hochschule Ingolstadt.

Bezuschussung von Kooperationen über Förderprogramm "Zukunftsfähiger Mittelstand"

Zudem können sich Ingolstädter Unternehmen über das Förderprojekt „Zukunftsfähiger Mittelstand“ Forschungskooperationen bezuschussen lassen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier oder sprechen Sie uns gerne direkt an.

Ansprechpartner

Maximilian Mayer

Abteilungsleitung Wirtschaft und Innovation
0841 / 305 3022
E-Mail schreiben