Online-Antrag Förderprogramm "Zukunftsfähiger Mittelstand"

Angaben zum Antragsteller/Unternehmen


KMU-Eigenschaft des antragstellenden Unternehmens

Diese Angaben werden für die Bewertung des antragstellenden Unternehmens als Kleinst-, kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) entsprechend §4(2) der Förderrichtlinie benötigt. Maßgeblich ist die Situation zum Zeitpunkt der Entscheidung der IFG Ingolstadt AöR über die Bewilligung einer Förderung. Beziehen Sie sich bei der Beantwortung auf den Zeitpunkt der Antragstellung.

 

Unternehmensgröße

Jahresumsatz oder

Bilanzsumme

Mitarbeiterzahl

Kleinstunternehmen

höchstens 2 Mio. €  

höchstens 2 Mio. €  

kleiner 10  

Kleines Unternehmen

höchstens 10 Mio. €  

höchstens 10 Mio. €  

kleiner 50  

Mittleres Unternehmen

höchstens 50 Mio. €  

höchstens 43 Mio. €  

kleiner 250  

Großunternehmen

über 50 Mio. €  

über 43 Mio. €  

ab 250  

Angaben zum Vorhaben

Zuschüsse dürfen ausschließlich für noch nicht begonnene Vorhaben gewährt werden. Ein Antrag auf Zuwendung ist in der Regel 4 Wochen vor dem geplanten Beginn des Vorhabens zu stellen. Ein Vorhaben ist nicht förderbar, wenn es vor Bewilligung des Antrages auf Zuwendung begonnen wurde. Es sind nur Ausgaben/Leistungen zuwendungsfähig, die innerhalb des Durchführungszeitraumes entstehen und bezahlt werden.

Investionsort

Finanzielle Angaben

Basierend auf § 6 der Förderrichtlinie zum Programm "Zukunftsfähiger Mittelstand", kann dem Antragsteller, abhängig von der Unternehmensgröße, eine Zuwendung in Form von nicht-rückzahlbaren Zuschüssen in Höhe von 50 bis 80 % der förderfähigen Kosten geleistet werden, maximal jedoch 5.000 Euro (regionale Nahversorgung) bzw. 10.000 Euro (Kooperationsinitiative). Der Zuschuss erfolt in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach Prüfung und Genehmigung des formalen Förderantrags.

(nähere Erläuterung siehe De-minimis-Erklärung)

 

 

Weitere Erklärungen