Basierend auf § 6 der Förderrichtlinie zum Programm "Zukunftsfähiger Mittelstand", kann dem Antragsteller, abhängig von der Unternehmensgröße, eine Zuwendung in Form von nicht-rückzahlbaren Zuschüssen in Höhe von 50 bis 80 % der förderfähigen Kosten geleistet werden, maximal jedoch 5.000 Euro (regionale Nahversorgung) bzw. 10.000 Euro (Kooperationsinitiative). Der Zuschuss erfolt in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach Prüfung und Genehmigung des formalen Förderantrags.