FFP2-Masken am Viktualienmarkt
27/01/2021

FFP2-Masken am Viktualienmarkt

 

Seit dem 18.01.2021 gilt in Bayern die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske im Öffentlichen Personennahverkehr und im Einzelhandel. Viele Bürgerinnen und Bürger haben sich bereits online, in Apotheken oder in Supermärkten mit den Masken ausgerüstet. Zur Erweiterung des Angebots bietet die IFG nun eine der Buden am Viktualienmarkt für den vorübergehenden Verkauf der Masken an und sucht derzeit nach Interessenten, die einen Click-/Call-and Collect-Service betreiben möchten. Bei der Auswahl des Betreibers wird die Gemeinnützigkeit im Vordergrund stehen.

Die genauen Rahmenbedingungen erfahren Sie von Frau Sandra Daeschler:

 

Ansprechpartner

Sandra Daeschler

Gewerbliche Vermietungen - Objektverwaltung
0841 305-3122
E-Mail schreiben