Förderung von Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten
16/10/2020

Förderung von Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten

Mit dem neuen „Gesetz zur Förderung von Forschung und Entwicklung“ werden F&E-Vorhaben von Unternehmen steuerlich begünstigt – unabhängig von der Größe oder Gewinnsituation. Förderfähig sind dabei insbesondere die Gehälter der in den Forschungs- und Entwicklungsvorhaben eingesetzten Mitarbeiter. Neben eigenen F&E-Aktivitäten schließt die Neuregelung auch Auftragsforschungen mit ein.

Um über das neue Gesetz und dessen Chancen zu informieren, haben wir in Kooperation mit der IHK für München und Oberbayern und der Handwerkskammer für München und Oberbayern verschiedene Experten eingeladen. Mit an Bord waren auch die Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt und die Technische Hochschule Ingolstadt, die von zahlreichen Firmenkooperationen berichteten.

Aufgrund der aktuellen Situation wurde die Veranstaltung mitgeschnitten und kann nun online unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.youtube.com/watch?v=WbkapMcMA0M&t=419s