Gewerbehof in Ingolstadt

Die IFG ist als Wirtschaftsförderungsgesellschaft der Stadt Ingolstadt beauftragt, die Ansiedlung eines „Handwerker- und Gewerbehofs“ in Ingolstadt zu prüfen. München und Augsburg haben bereits erfolgreich Gewerbehöfe zur Förderung der kleinen und mittelständischen Betriebe umgesetzt, welche sich großer Popularität erfreuen. Eine Umfrage soll erste Erkenntnisse über den konkreten Bedarf eines Gewerbehofs in Ingolstadt bringen, bevor weitere Planungen vorgenommen werden. Das Ergebnis dieser Befragung wird in die weiteren Überlegungen zur Machbarkeit und bedarfsgerechten Gestaltung der Gebäulichkeiten eines Gewerbehofs einfließen.    

Konzeptionelle Eckpunkte eines möglichen Gewerbehofs in Ingolstadt:

  • Umsetzung 2021/2022
  • Gute Verkehrsanbindung (Autobahn / Stadtstraßen) für Kunden, Mitarbeiter und Geschäftspartner
  • Bedarfsgerechte Flächen für Produktion, Werkstatt, Lagerraum oder Laborzwecke (mit kleinem Nebenraumprogramm: Büro, Nasszelle, Sozialraum)
  • Einzelne Mietparzellen (ca. 100 qm), flexibel kombinierbar
  • Kurzfristige Erweiterungsmöglichkeiten im Gebäude
  • Parkplätze sowie Rangier- und Wendeplatz werden eingeplant
  • Adäquate technische Ausstattung (Personen- und ggf. Lastenaufzüge bei Mehrgeschossbebauung, Breitband-Internetzugang, Anlieferzonen, erhöhte Deckentraglast)
  • Ortsüblicher Mietzins (ggf. Mietnachlass für Existenzgründer)
  • Grundlaufzeit: voraussichtlich 10 Jahren mit Optionen zur Verlängerung, kurzfristige Kündigungsmöglichkeit für den Mieter

 

Vorteile der An- oder Umsiedlung in einen Gewerbehof

  • Verfügbarkeit von bedarfsgerechten Gewerbeflächen
  • Sicherheit der Investition durch langfristige Mietverträge bei gleichzeitig flexibler Ausstiegsmöglichkeit
  • Großzügige Betriebszeiten da in gewerblichem Umfeld angesiedelt
  • Standortvorteile:
    • Hoher Bekanntheitsgrad des Standorts durch Bündelung von Kompetenzen
    • Möglichkeit zur Kooperation unter den Mietern
    • Kostenoptimierung durch gemeinsame Nutzung von Räumen, (Büro, Labor, Werkstatt), Anlagen (z. Bsp. 3D Druckmaschine, o.ä.), Werbemaßnahmen oder Rabatte durch Einkaufsbündelung (Büromaterial usw.)

Erste Erkenntnisse aus der Bedarfsabfrage sollen dem Verwaltungsrat der IFG im Oktober vorgestellt werden.