Mobilfunk in Ingolstadt
Eine leistungsfähige digitale Infrastruktur - kabelgebunden wie mobil - gehört zu den Grundpfeilern eines Hightech-Standorts wie Ingolstadt. Dementsprechend hat die IFG als Förderer der regionalen Wirtschaftsstrukturen eine zentrale Anlaufstelle für das Thema Mobilfunk geschaffen. In diesem Sinne werden auf dieser Übersichtsseite relevante Informationen rund um das Thema Mobilfunkinfrastruktur in Ingolstadt dargestellt, laufend aktualisiert und erweitert.
Netzbetreiber & Netzabdeckung
Als Betreiber der Mobilfunkanlagen im öffentlichen Netz sind derzeit die Deutsche Telekom (D1-Netz), Vodafone (D2-Netz) und Telefónica (o2-Netz) und 1&1 tätig. Das Ingolstädter Mobilfunknetz umfasst aktuell 140 aktive Anlagen und sorgt für einen flächendeckenden Empfang über 2G (GSM) und 4G (LTE). Der Mobilfunkstandard der dritten Generation (UMTS) wurde im Jahr 2021 abgeschaltet, sodass die freien Kapazitäten für den 5G-Ausbau genutzt werden können. Betreiberübergreifend ist geplant, dass alle vorhandenen Funkanlagen bis Ende 2022 um 5G (700 MHz) erweitert werden. Zusätzlich werden punktuell neue Standorte mit 5G bei 3,6 GHz ergänzt.
Einen Überblick über den aktuellen Ausbaustand der Mobilfunknetze geben ihnen die integrierten Netzkarten auf den Webseiten der Telekom, Vodafone sowie Telefónica.
Eine Karte aller Funkanlagenstandorte finden Sie außerdem in der EMF-Datenbank der Bundesnetzagentur:
Karte der Funkanlagenstandorte
Strahlenschutzmessung an einem Schulgelände (Januar 2024)
Messtechnische Erfassung von elektromagnetischen Immissionen durch Mobilfunksendeanlagen. Im Rahmen eines Auftrags der bei der IFG Ingolstadt AöR angesiedelten städtischen Mobilfunkbeauftragten hat die akkreditierte Messstelle EM-Institut GmbH am 22. Januar 2024 umfassende Messungen der elektromagnetischen Strahlung im Gnadental-Schulzentrum durchgeführt. Das Ziel der Messungen war es festzustellen, wie hoch die Hochfrequenzimmissionen, die durch die auf dem Dach des Nachbargebäudes installierten Mobilfunkantennen generiert werden, im Vergleich zu den geltenden Grenzwerten sind. Die Auswertungen der sorgfältigen Messungen ergab, dass die Grenzwerte bei weitem nicht erreicht werden.
Die Messungen erfolgten an mehreren Standorten auf dem Schulgelände, darunter verschiedene Klassenräume und der Außenbereich einschließlich des Pausenhofs. Die Auswahl der Messpunkte erfolgte so, dass eine repräsentative Erfassung der Immissionen durch die Mobilfunksendeanlagen gewährleistet war. Dabei spielten Faktoren wie die Entfernung zu den Antennen, mögliche Hindernisse wie Bäume sowie die direkte Sichtlinie zu den Sendeanlagen eine Rolle. Es wurde auch berücksichtigt, dass die Intensität der von Mo-bilfunksendeanlagen erzeugten Felder zeitlich nicht konstant ist, sondern unter anderem in Abhängigkeit von Mobilfunkverkehrsauslastung und Verbindungsqualität schwankt.
Um sicherzustellen, dass die Expositionen auch unter extremen Bedingungen die gesetzlichen Grenzwertvorgaben unterschreiten, wurde aus den Messungen die bei höchster betrieblicher Anlagenauslastung entstehenden Immissionen bestimmt. Diese Maximalimmissionen treten auf, wenn alle Mobilfunksysteme mit höchstmöglicher Sendeleistung arbeiten, um den maximalen Telefon- und Datenverkehr abzuwickeln. Dieser Zustand ist im täglichen Betrieb äußerst selten, auch weil am betrachteten Standort sogenannte "Beamformingantennen" installiert sind. Die Maximalimmissionen treten bei dieser Technologie nur unter zwei Bedingungen auf: Einerseits müssten zeitgleich alle installierten Sendeanlagen mit den von der Bundesnetzagentur genehmigten Leistungen senden. Andererseits müssten zudem einer oder mehrere Nutzer, die sich sehr nahe am Messpunkt befinden, von der Beamformingantenne maximale Übertragungskapazität anfordern, so dass die von der Antenne abgegebene Leistung ausschließlich in Richtung zum Messpunkt gebündelt abgegeben wird. Es ist wichtig zu betonen, dass diese "Worst-Case"-Auslastungskonfiguration gemäß Einschätzung des Sachverständigen „zwar theoretisch möglich, ihr tatsächliches Auftreten jedoch äußerst unwahrscheinlich ist“.
Die durchgeführten Messungen der elektromagnetischen Immissionen im Gnadenthal-Schulzentrum ergaben selbst für diese unwahrscheinliche Auslastungskonfiguration deutlich niedrigere Werte als die gesetzlich festgelegten Grenzwerte für Hochfrequenzimmissionen. Die (theoretisch) maximal durch die Mobilfunkantennen erzeugbaren Immissionen erreichen je nach Messpunkt Grenzwertausschöpfungen lediglich zwischen 3,7 und 28,8 Prozent der maximal zulässigen Summenimmission. Die im regulären Schulalltag erzeugten Immissionen liegen deutlich darunter. Die Ergebnisse zeigen, dass die Mobilfunksendeanlagen in der Nachbarschaft des Schulgeländes sicher betrieben werden und alle gesetzlichen Vorschriften, einschließlich der von der Bundesnetzagentur genehmigten Leistungen, eingehalten werden.
Mobilfunktechnologien
Mit 2G (GSM) und 4G (LTE) handelt es sich um Mobilfunkstandards, die in zahlreichen Ländern und Regionen der Welt verwendet werden. Während mit 2G eine Reichweite von bis zu 35 km erreicht werden kann, ist die Datenübertragung mit bis zu 256 kb/s stark begrenzt. 2G wird daher insbesondere für die Basisabdeckung der klassischen Telefonie im ländlichen Raum genutzt. 4G eröffnet durch eine Datenübertragung von bis zu 300 MB/s neue technologische Möglichkeiten wie Videotelefonie und Streaming, verfügt allerdings über eine deutlich geringere Reichweite und eine stark begrenzte Anzahl an Nutzern pro Funkzelle (max. 200 bis 400).
Mit der neuen Mobilfunkgeneration 5G werden signifikant höhere Datenraten von bis zu 10 GB/s erreicht werden, zudem werden die Latenzzeiten von etwa 70 ms (4G) auf weniger als 1 ms reduziert und die Anzahl an Nutzern pro Funkzelle signifikant erhöht. Die technische Weiterentwicklung ermöglicht über den klassischen Mobilfunk hinaus zudem auch Anwendungen in der Telemedizin und in der autonomen Mobilität. Mögliche 5G-Anwendungen im Bereich der vernetzten Mobilität werden beispielsweise im Ingolstädter 5GoIng-Innovationsprojekt untersucht und (weiter-)entwickelt.
Darüber hinaus wurde im April 2021 die erste deutsche Forschungsinitiative zum 6G-Mobilfunk durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gestartet. Die 6G-Technologie soll bis 2030 Bestandteil des Mobilfunknetzes werden.
Informationen zur Mobilfunktechnologie
Weitere Informationsmaterialien finden Sie u.a. hier:
5G – Die 5. Generation des Mobilfunks
5G ist der Standard der mobilen Kommunikation. Anbei sehen Sie wesentliche Fakten und Informationen zu 5G und gesundheitliche Auswirkungen.
Deutschland spricht über 5G
Die Dialoginitiative ‚Deutschland spricht über 5G‘ hat bundesweit Stimmen, Fragen und Meinungen zu 5G gesammelt und diese in einem Auftaktfilm zusammengetragen. Dabei fielen Schlagworte wie Wettbewerbsfähigkeit, Forschungsförderung und autonomes Fahren. Darüber hinaus erklärt der Auftaktfilm auch die Unterschiede der Mobilfunkgenerationen und die Eigenschaften von 5G, wie beispielsweise die bedarfsgerechte Zuordnung der Funkwellen direkt zu Nutzern statt der bisherigen gleichmäßigen Verteilung.
Gesundheit und Umwelt
Die Zuständigkeit für den Schutz vor elektromagnetischen Feldern liegt beim Bund, der die Grenzwerte gesundheitlicher Unbedenklichkeit für ortsfeste Sendeanlagen gesetzlich festgelegt hat (26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – BImSchV). Dazu ist das wissenschaftlich arbeitende Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) eingebunden.
Dr. Alexander Leymann vom Bundesamt für Strahlenschutz gibt einen Überblick zu aktuellen Fragen und Erkenntnissen:
Bei den derzeit in Ingolstadt aktiven Funkanlagen werden die Grenzwerte weit unterschritten, ferner konnten durchgeführte Messungen zeigen, dass meist nicht einmal zehn Prozent der maximal zulässigen Obergrenzen erreicht werden.
Beim Thema Mobilfunk und dem möglichen Einfluss auf Gesundheit und Umwelt ist die Öffentlichkeit sehr sensibel. Ebenso stößt man auf widersprüchliche Schlagzeilen, die in einer sachlichen Diskussion hinderlich sein können. Das BfS hat daher Informationsmaterial zum Thema Mobilfunk zusammengetragen und bewertet fortlaufend die aktuelle Studienlage:
- Was ist Mobilfunk?
- Was ist 5G?
- Nachgewiesene Wirkungen
- Diskutierte, aber nicht nachgewiesene Wirkungen (inkl. Elektrosensibilität)
- Hinweise aus epidemiologischen Studien: Die Interphone-Studie
- IARC-Bewertung Hochfrequente elektromagnetische Felder
- Bewertung der NTP-Studie
- Thermoregulatorischer Stress als mögliche Tumor-Ursache
Immissionsschutzrechtliche Entwicklungen werden zudem von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz sowie vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zusammengestellt.
Politik und Recht
Die Bundesregierung beschreibt in ihrer Mobilfunkstrategie die Wichtigkeit einer flächendeckenden Versorgung mit mobilen Sprach- und Datendiensten.
Der Informationsaustausch und die Beteiligung der Kommunen beim Ausbau der Mobilfunknetze wird in folgenden Vereinbarungen beschrieben:
- Mobilfunkvereinbarungen zwischen den vier deutschen Mobilfunkunternehmen und den Kommunalen Spitzenverbänden (Stand 08.06.2020),
- Mobilfunkpakt Bayern zwischen den in Bayern tätigen Mobilfunkbetreibern, dem Bayerischen Gemeindetag, dem Bayerischen Landkreistag und dem Bayerischen Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen mit seinen Durchführungshinweisen (Stand 23.11.2020)
Weiterführende Informationen
Interessante Links:
- deutschland spricht-ueber-5g.de
- Bayern spricht über 5G - StMWi Bayern
- BfS - Homepage
- Informationszentrum Mobilfunk
Informationsbroschüren:
Ansprechpartner
Dr. Elke Weihard
Innovationsmanagement
0841 / 305 3023
E-Mail schreiben
Nicole Hinterberger
Projektmanagement Mobilität und Mobilfunk
0841 / 305 3051
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