Mobilfunk in Ingolstadt
Eine leistungsfähige digitale Infrastruktur - kabelgebunden wie mobil - gehört zu den Grundpfeilern eines Hightech-Standorts wie Ingolstadt. Dementsprechend hat die IFG als Förderer der regionalen Wirtschaftsstrukturen eine zentrale Anlaufstelle für das Thema Mobilfunk geschaffen. In diesem Sinne werden auf dieser Übersichtsseite relevante Informationen rund um das Thema Mobilfunkinfrastruktur in Ingolstadt dargestellt, laufend aktualisiert und erweitert.

Einladung
Wir laden ein zu einer Bürgerinformationsveranstaltung zum Thema Mobilfunk & 5G. Es werden unter anderem Experten des Kompetenzzentrums elektromagnetische Felder am Bundesamt für Strahlenschutz in einem Impulsvortrag informieren. Alle Referenten werden anschließend für Fragen zur Verfügung stehen. Unterstützt und moderiert wird die Veranstaltung von der Dialoginitiative der Bundesregierung: „Deutschland spricht über 5G“ Hierbei geht es gleichermaßen um Anwendungen und Chancen, um den Ausbaustand und die verwendete neue Technik. Die Dialoginitiative beantwortet Fragen zu den gesellschaftlichen Auswirkungen und zu möglichen Risiken für Mensch und Umwelt. Auf mehreren Kanälen im Internet, per Mail und Telefon werden Dialogangebote an alle interessierten Bürgerinnen und Bürger gerichtet. Die Dialoginitiative unterstützt Kommunen und Gemeinden durch Vermittlung eines aktiven Dialogs zwischen den Institutionen der Bundesregierung und der interessierten Bevölkerung.
Netzbetreiber & Netzabdeckung
Als Betreiber der Mobilfunkanlagen im öffentlichen Netz sind derzeit die Deutsche Telekom (D1-Netz), Vodafone (D2-Netz) und Telefónica (o2-Netz) tätig. Das Ingolstädter Mobilfunknetz umfasst aktuell 140 aktive Anlagen und sorgt für einen flächendeckenden Empfang über 2G (GSM) und 4G (LTE). Der Mobilfunkstandard der dritten Generation (UMTS) wurde im Jahr 2021 abgeschaltet, sodass die freien Kapazitäten für den 5G-Ausbau genutzt werden können. Betreiberübergreifend ist geplant, dass alle vorhandenen Funkanlagen bis Ende 2022 um 5G (700 MHz) erweitert werden. Zusätzlich werden punktuell neue Standorte mit 5G bei 3,6 GHz ergänzt.
Einen Überblick über den aktuellen Ausbaustand der Mobilfunknetze geben ihnen die integrierten Netzkarten auf den Webseiten der Telekom, Vodafone sowie Telefónica.
Eine Karte aller Funkanlagenstandorte finden Sie außerdem in der EMF-Datenbank der Bundesnetzagentur:
Karte der Funkanlagenstandorte
Mobilfunktechnologien
Mit 2G (GSM) und 4G (LTE) handelt es sich um Mobilfunkstandards, die in zahlreichen Ländern und Regionen der Welt verwendet werden. Während mit 2G eine Reichweite von bis zu 35 km erreicht werden kann, ist die Datenübertragung mit bis zu 256 kb/s stark begrenzt. 2G wird daher insbesondere für die Basisabdeckung der klassischen Telefonie im ländlichen Raum genutzt. 4G eröffnet durch eine Datenübertragung von bis zu 300 MB/s neue technologische Möglichkeiten wie Videotelefonie und Streaming, verfügt allerdings über eine deutlich geringere Reichweite und eine stark begrenzte Anzahl an Nutzern pro Funkzelle (max. 200 bis 400).
Mit der neuen Mobilfunkgeneration 5G werden signifikant höhere Datenraten von bis zu 10 GB/s erreicht werden, zudem werden die Latenzzeiten von etwa 70 ms (4G) auf weniger als 1 ms reduziert und die Anzahl an Nutzern pro Funkzelle signifikant erhöht. Die technische Weiterentwicklung ermöglicht über den klassischen Mobilfunk hinaus zudem auch Anwendungen in der Telemedizin und in der autonomen Mobilität. Mögliche 5G-Anwendungen im Bereich der vernetzten Mobilität werden beispielsweise im Ingolstädter 5GoIng-Innovationsprojekt untersucht und (weiter-)entwickelt.
Darüber hinaus wurde im April 2021 die erste deutsche Forschungsinitiative zum 6G-Mobilfunk durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gestartet. Die 6G-Technologie soll bis 2030 Bestandteil des Mobilfunknetzes werden.
Informationen zur Mobilfunktechnologie
Weitere Informationsmaterialien finden Sie u.a. hier:
5G – Die 5. Generation des Mobilfunks
5G ist der Standard der mobilen Kommunikation. Anbei sehen Sie wesentliche Fakten und Informationen zu 5G und gesundheitliche Auswirkungen.
Deutschland spricht über 5G
Die Dialoginitiative ‚Deutschland spricht über 5G‘ hat bundesweit Stimmen, Fragen und Meinungen zu 5G gesammelt und diese in einem Auftaktfilm zusammengetragen. Dabei fielen Schlagworte wie Wettbewerbsfähigkeit, Forschungsförderung und autonomes Fahren. Darüber hinaus erklärt der Auftaktfilm auch die Unterschiede der Mobilfunkgenerationen und die Eigenschaften von 5G, wie beispielsweise die bedarfsgerechte Zuordnung der Funkwellen direkt zu Nutzern statt der bisherigen gleichmäßigen Verteilung.
Gesundheit und Umwelt
Die Zuständigkeit für den Schutz vor elektromagnetischen Feldern liegt beim Bund, der die Grenzwerte gesundheitlicher Unbedenklichkeit für ortsfeste Sendeanlagen gesetzlich festgelegt hat (26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – BImSchV). Dazu ist das wissenschaftlich arbeitende Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) eingebunden.
Dr. Alexander Leymann vom Bundesamt für Strahlenschutz gibt einen Überblick zu aktuellen Fragen und Erkenntnissen:
Bei den derzeit in Ingolstadt aktiven Funkanlagen werden die Grenzwerte weit unterschritten, ferner konnten durchgeführte Messungen zeigen, dass meist nicht einmal zehn Prozent der maximal zulässigen Obergrenzen erreicht werden.
Beim Thema Mobilfunk und dem möglichen Einfluss auf Gesundheit und Umwelt ist die Öffentlichkeit sehr sensibel. Ebenso stößt man auf widersprüchliche Schlagzeilen, die in einer sachlichen Diskussion hinderlich sein können. Das BfS hat daher Informationsmaterial zum Thema Mobilfunk zusammengetragen und bewertet fortlaufend die aktuelle Studienlage:
- Was ist Mobilfunk?
- Was ist 5G?
- Nachgewiesene Wirkungen
- Diskutierte, aber nicht nachgewiesene Wirkungen (inkl. Elektrosensibilität)
- Hinweise aus epidemiologischen Studien: Die Interphone-Studie
- IARC-Bewertung Hochfrequente elektromagnetische Felder
- Bewertung der NTP-Studie
- Thermoregulatorischer Stress als mögliche Tumor-Ursache
Immissionsschutzrechtliche Entwicklungen werden zudem von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz sowie vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zusammengestellt.
Politik und Recht
Die Bundesregierung beschreibt in ihrer Mobilfunkstrategie die Wichtigkeit einer flächendeckenden Versorgung mit mobilen Sprach- und Datendiensten.
Der Informationsaustausch und die Beteiligung der Kommunen beim Ausbau der Mobilfunknetze wird in folgenden Vereinbarungen beschrieben:
- Mobilfunkvereinbarungen zwischen den vier deutschen Mobilfunkunternehmen und den Kommunalen Spitzenverbänden (Stand 08.06.2020),
- Mobilfunkpakt Bayern zwischen den in Bayern tätigen Mobilfunkbetreibern, dem Bayerischen Gemeindetag, dem Bayerischen Landkreistag und dem Bayerischen Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen mit seinen Durchführungshinweisen (Stand 23.11.2020)
Bei der Errichtung von Mobilfunkanlagen sind Vorschriften des Baurechts zu berücksichtigen. In der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.8.2007 (zuletzt am 25. Mai 2021 geändert) wird in Art. 57 beschrieben, dass die Errichtung oder Änderung von Antennenanlagen bis zu 10 m Höhe (15 m Höhe im Außenbereich) verfahrensfrei sind. Dies bedeutet, dass das Vorhaben ohne Information an Gemeinde oder Bauaufsichtsbehörde realisiert werden kann, der Bauherr muss jedoch dabei alle bau- und planungsrechtlichen Anforderungen berücksichtigen.
Für Antennenanlagen ab einer Höhe von 10 m Höhe (15 m Höhe im Außenbereich) ist ein formeller Bauantrag über das Bauordnungsamt zu stellen, welche die Baugenehmigung unter Berücksichtigung der bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Regelungen erteilen kann.
Bei Sendeanlagen mit einer Leistung von mehr als 10 Watt effektiver Leistung ist eine Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur erforderlich. Sie legt den Sicherheitsabstand fest, ab dem die gesetzlichen Grenzwerte eingehalten werden müssen. Die Bundesnetzagentur erteilt diese Bescheinigung nur, wenn die Grenzwerte im öffentlich zugänglichen Bereich um die Antennen herum eingehalten werden. Dazu müssen die Betreiber sämtliche Betriebsdaten (Bauplan, Antennen, Sendeleistung und Senderichtung) einer neuen Anlage der Bundesnetzagentur vorlegen. Diese berechnet daraus den Sicherheitsabstand, der die Einhaltung des gesetzlich festgelegten Grenzwertes gewährleistet.
Erst wenn die Bundesnetzagentur die Betriebserlaubnis erteilt hat, darf eine Anlage in Betrieb genommen werden; auch während des Betriebes werden die Strahlungswerte kontrolliert. Jede Standortbescheinigung ist mit einer eindeutigen Standortbescheinigungsnummer identifizierbar.
Bei den derzeit vorhandenen Anlagen werden die Grenzwerte weit unterschritten, wie Messungen gezeigt haben. Bei den in der Vergangenheit durchgeführten Messungen auch in Ingolstadt wurden meist nicht einmal zehn Prozent der maximal zulässigen Obergrenzen erreicht.
Die Anzeige der Inbetriebnahme erfolgt über das EMF-Datenportal der Bundesnetzagentur.
Die Grundlage des kommunalen Mitwirkungsrechts - die Mobilfunkvereinbarung 2020
Weiterführende Informationen
Interessante Links:
- deutschland spricht-ueber-5g.de
- Bayern spricht über 5G - StMWi Bayern
- BfS - Homepage
- Informationszentrum Mobilfunk
Informationsbroschüren:
Ansprechpartner

Elke Weihard
Mobilfunkbeauftragte
0841 / 305 3023
E-Mail schreiben

Nicole Hinterberger
Projektmanagement Mobilität und Mobilfunk
0841 / 305 3051
E-Mail schreiben