Dauerparken
Dauerparkkarten bieten sich für eine Parkdauer ab einem Monat an. Mit einer Dauerparkkarte können Sie sogar in die Parkeinrichtung einfahren, wenn diese als „belegt“ angezeigt wird (Ausnahme: Komplett-/Teilsperrung), so kriegen Sie garantiert immer einen Parkplatz! Folgende Dauerparkkarten erhalten Sie bei uns:
- Saisonparkkarten: Parkdauer von 1-3 Monaten, Zahlung im Voraus
- Dauerparkvertrag: Parkdauer von mehr als drei Monaten, monatliche Abbuchung, monatlich kündbar
- Die Monatspreise der Parkeinrichtungen finden Sie auf der jeweiligen Seite der Parkeinrichtung oder hier.
- Menschen mit Behinderung erhalten die Dauerparkkarten mit einer Ermäßigung von 50 Prozent, wenn der Grad der Behinderung mindestens 50 Prozent beträgt und eines der folgenden Merkmale im Schwerbehindertenausweis enthalten ist:
- „G“ (erheblich gehbehindert),
- „aG“ (außergewöhnlich gehbehindert) oder
- „Bl“ (blind).
- Bitte beachten Sie, dass es für viele unserer Parkeinrichtungen bereits Wartelisten für Dauerparkkarten gibt. Geben Sie uns daher bei Interesse bitte schon frühzeitig hier Bescheid.
