F&E-Förderung - Steuerliche Forschungsförderung wird umgesetzt
18/09/2020

F&E-Förderung - Steuerliche Forschungsförderung wird umgesetzt

Forschende Unternehmen können ab sofort ihre Forschungsvorhaben zertifizieren lassen. Bevor die steuerliche Forschungszulage beim Finanzamt beantragt werden kann, prüft eine fachkundige Stelle, ob das Vorhaben dem Forschungs- und Entwicklungsbegriff des Gesetzes entspricht. Hierüber stellt die "Bescheinigungsstelle Forschungszulage" (BSFZ) einen Bescheid aus, an den das Finanzamt gebunden ist.

Unternehmen können bis zu einer Million Euro erhalten, die in Forschung und Entwicklung investieren.
Gefördert werden 25 Prozent der förderfähigen Aufwendungen, insbesondere Personalkosten, aber auch Ausgaben für Auftragsforschung. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Unternehmen gerade Gewinne oder Verluste macht. Entscheidend ist, dass es in seine Innovationskraft investiert und damit Arbeitsplätze und Wohlstand von morgen sichert.

Unter www.bescheinigung-forschungszulage.de können ab sofort Anträge auf Bescheinigung gestellt werden. Das Portal enthält die nötigen Informationen zu Antragstellung und Förderung sowie Praxisbeispiele.

Das Forschungszulagengesetz ist zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Vor dem Hintergrund der Corona-Krise wurde die Bemessungsgrundlage zum 1. Juli 2020 befristet bis 30. Juni 2026 von zwei auf vier Millionen Euro verdoppelt, um die Anreizwirkung für Forschungsinvestitionen zu erhöhen.

Am kommenden Dienstag, 22. September veranstaltet die IFG gemeinsam mit den Kammern und den Hochschulen der Region ab 17:00 Uhr einen Informationsabend zum neuen Forschungszulagengesetz, um über die Möglichkeiten und Chancen der neuen Gesetzgebung zu informieren und die Unternehmen der Region zu sensibilisieren. Die Veranstaltung stellt darüber hinaus eine vielversprechende Plattform zur Vermittlung von Kontakten und konkreten Kooperationsmöglichkeiten mit den ansässigen Hochschulen dar.

Alle weiteren Infos zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.